Inhaltsverzeichnis
- Sonderurlaub Hochzeit - Rechtslage
- Eigene Hochzeit
- Hochzeit vom Kind / Bruder / Schwester / Eltern
- Sonderurlaub - wie viele Tage?
- Sonderurlaub Hochzeit - öffentlicher Dienst / TVöD / TV-L
- Sonderurlaubsverordnung - Beamte
- Häufige Fragen zum Sonderurlaub
- Wie viel Sonderurlaub steht mir bei eigener Hochzeit zu?
- Bekomme ich auch Sonderurlaub, wenn ich als Trauzeuge fungiere?
- Kann ich den Sonderurlaub auch an einem späteren Zeitpunkt nehmen?
- Kann der Arbeitgeber oder Dienstherr den Sonderurlaub verweigern?
- Steht mir auch Sonderurlaub zu, wenn ich im Ausland heirate?
- Wie muss ich den Sonderurlaub beantragen?
- Wird der Sonderurlaub vergütet?
Sonderurlaub für eine Hochzeit nehmen (© shane kyle - fotolia.com )
Als Arbeitnehmer und Beschäftigter hat man das Recht auf bezahlten Urlaub. Neben dem Erholungsurlaub darf man sogar in besonderen Situationen Sonderurlaub nehmen, der ebenfalls vergütet wird. Eine eigene Hochzeit gehört i.d.R. zu diesen besonderen Fällen. Ob dies auch für die Trauung der Eltern, der Geschwister bzw. des eigenen Kindes gilt?
Kurzfassung: Als Arbeitnehmer hat man nicht nur Anspruch auf Erholungsurlaub, sondern auch auf Sonderurlaub in besonderen Situationen, die ebenfalls vergütet werden. Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung zur Freistellung wegen einer Hochzeit, aber gemäß § 616 BGB (oft aber abbedungen werden im Arbeitsvertrag!) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen, einschließlich der eigenen Hochzeit, der Hochzeit von Geschwistern, Kindern und Eltern. Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren. Wenn es keine spezifischen Regelungen gibt, steht dem Arbeitnehmer in der Regel ein Tag Sonderurlaub zu. Der Arbeitnehmer muss auf Verlangen des Arbeitgebers einen Nachweis erbringen.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es spezifische Regelungen im Tarifvertrag (TVöD oder TV-L) oder in der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) für Beamte. Wenn der Tarifvertrag oder die SUrlV keinen Sonderurlaub vorsieht, muss der Arbeitnehmer für den Hochzeitstag einen normalen Urlaub beantragen.
Sonderurlaub Hochzeit - Rechtslage
Sonderurlaub wird auch als Freistellung bezeichnet. Eine explizite gesetzliche Regelung dazu, dass die Hochzeit als Freistellungsgrund zählt, gibt es nicht.
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit wegen einer Hochzeit ergibt sich jedoch aus § 616 BGB („vorübergehende Verhinderung“). § 616 BGB regelt, dass wenn ein Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, muss ihm der Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub gewähren.
§ 616 BGB besagt im Ergebnis, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen hat.
Sonderurlaub meint somit nicht die Gefälligkeit bzw. die großzügige Geste des Arbeitgebers, sondern einen rechtlichen Anspruch auf die vorübergehende bezahlte Freistellung von der Tätigkeit.
JuraForum-Anwaltstipp: In der Praxis ist der § 616 BGB allerdings oft in Arbeitsverträgen abbedungen und greift daher nicht! Man sollte daher vorab seinen Arbeitsvertrag genau lesen.
Eigene Hochzeit
Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gehört die eigene Hochzeit des Arbeitnehmers zu den Gründen, die eine „vorübergehende Verhinderung“ im Sinne des § 616 BGB entschuldigen.
Hochzeit vom Kind / Bruder / Schwester / Eltern
Auch wenn es um die Hochzeit von nahen Angehörigen geht, kann man den Arbeitgeber um Sonderurlaub bitten. Hierzu zählt auf jeden Fall auch die Hochzeit der Eltern (Silberhochzeit, Goldene Hochzeit) sowie der Fall, wenn ein Elternteil erneut heiratet. Aber auch die Hochzeit vom Kind oder von Geschwistern (Bruder, Schwester) fallen im Ergebnis unter die Regelung des § 616 BGB.
Sollte der Arbeitgeber jedoch die Freistellung nicht genehmigen, müsste der Arbeitnehmer Erholungsurlaub beantragen.
JuraForum.de-Tipp: Wenn man heiratet und Kinder hat, die noch schulpflichtig sind, können die Kinder auf schriftlichem Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung von der Schulpflicht am Tag der Hochzeit befreit werden. Über den Antrag entscheidet stets die Schule, nicht der Lehrer.
Sonderurlaub - wie viele Tage?
Allerdings regelt § 616 BGB nicht, wie viele Arbeitstage man Anspruch auf Sonderurlaub hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geht davon aus, dass maximal nur wenige Arbeistage als Sonderurlaubstage gedeckt sind.
In manchen Arbeitsverträgen ist enthalten, für welche Anlässe wie lange Sonderurlaub dem Arbeitnehmer gewährt wird. In anderen Fällen regeln den Anspruch die Betriebsvereinbarungen oder auch ein Tarifvertrag. Zum Beispiel: Bei den IG-Metall-Tarifverträgen wird in der Regel 1 Tag bei eigener Hochzeit, 1 Tag bei Eheschließung der eigenen Kinder, Geschwister, Eltern oder eines Elternteils von dem Arbeitgeber gewährt.
Wenn es diesbezüglich keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder anderen Verträgen. gibt, steht dem Arbeitnehmer bei eigener Hochzeit in der Regel 1 Tag Sonderurlaub zu. Für die Hochzeitsreise und längere Hochzeitsfeiern muss dann der „normale“ Urlaub genommen werden.
Der Arbeitnehmer muss auf Verlangen des Arbeitgebers Nachweise für den Sonderurlaub erbringen, sprich ein Schreiben vom Standesamt, woraus der Tag der Trauung hervorgeht.
Sonderurlaub Hochzeit - öffentlicher Dienst / TVöD / TV-L
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst lohnt sich zunächst ein Blick in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser enthält in der Regel auch einen Passus zum Thema Sonderurlaub.
In Tarifverträgen dürfen auch Regelungen enthalten sein, die den Angestellten schlechter stellen als nach dem BGB. Nach § 29 TVöD gibt es keinen Sonderurlaub bei eigener Hochzeit oder Eheschließung von Familienmitgliedern.
Für die Beschäftigten der Bundesländer (15 von16 Bundesländer) ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) seit dem 1. November 2006 maßgeblich. Auch dieser enthält einen Passus „Sonderurlaub“ und zwar in den §§ 28, 29. § 29 TV-L sieht bei eigener Hochzeit oder Eheschließung von Familienmitgliedern keinen Sonderurlaub vor. Dennoch sollte man einen Antrag stellen. Wenn dieser nicht genehmigt wird, muss eben Erholungsurlaub genommen werden.
Wenn der Tarifvertrag TVöD oder auch der TV-L keinen Sonderurlaub bei eigener Hochzeit vorsieht, muss für den Hochzeitstag eben der „gewöhnliche“ Erholungsurlaub beantragt werden.
Sonderurlaubsverordnung - Beamte
Bei Beamten finden sich die entsprechenden Regelungen in der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV).
In § 21 SUrlV ist genau geregelt, für welche Anlässe es Sonderurlaub bei Beamten gibt. Danach kann er u.a. aus folgenden Gründen gewährt werden:
- für persönliche Anlässe (nicht Hochzeit)
- für Familienheimfahrten
- für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
- für gewerkschaftliche Zwecke
Ähnlich wie beim TVöD und TV-L sieht die SUrlV keinen Sonderurlaub bei einer Hochzeit vor. Dennoch kann er auf Antrag hin gewährt werden; andernfalls muss eben der Erholungsurlaub genommen werden.
Häufige Fragen zum Sonderurlaub
Hier sind die häufigsten Fragen von Arbeitnehmern zum Sonderurlaub wegen Hochzeit und die Antworten dazu:
Wie viel Sonderurlaub steht mir bei eigener Hochzeit zu?
In der Regel steht dem Arbeitnehmer anlässlich der eigenen Hochzeit 1 Tag Sonderurlaub zu. Die genaue Anzahl der Tage hängt vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der Landesverordnung ab. In vielen Arbeitsverträgen von Unternehmen ohne Tarifvertrag ist allerdings der § 616 BGB abbedungen, so dass es keinen Anspruch auf Sonderurlaub dann gibt.
Bekomme ich auch Sonderurlaub, wenn ich als Trauzeuge fungiere?
In der Regel gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub als Trauzeuge. Allerdings kann der Arbeitgeber in besonderen Fällen, z.B. bei einer besonders engen Freundschaftsbeziehung oder bei einer großen Entfernung zum Hochzeitsort, Sonderurlaub gewähren.
Kann ich den Sonderurlaub auch an einem späteren Zeitpunkt nehmen?
Das ist in der Regel nicht möglich. Der Sonderurlaub muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hochzeit genommen werden.
Kann der Arbeitgeber oder Dienstherr den Sonderurlaub verweigern?
Ja, der Arbeitgeber oder Dienstherr kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Allerdings muss er die Ablehnung begründen und es muss eine Abwägung der beiderseitigen Interessen stattfinden.
Steht mir auch Sonderurlaub zu, wenn ich im Ausland heirate?
In der Regel steht Ihnen auch bei einer im Ausland geschlossenen Ehe Sonderurlaub zu. Allerdings muss der Arbeitnehmer in diesem Fall nachweisen, dass es sich tatsächlich um eine Hochzeit handelt und er nicht nur Urlaub im Ausland macht.
Wie muss ich den Sonderurlaub beantragen?
Der Sonderurlaub wegen Hochzeit muss in der Regel schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag sollte den Zeitraum und den Grund des Sonderurlaubs enthalten und rechtzeitig gestellt werden.
Wird der Sonderurlaub vergütet?
Das ist abhängig vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der Landesverordnung. In der Regel wird der Sonderurlaub aber vergütet, wenn er im Zusammenhang mit der eigenen Hochzeit genommen wird.
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